
Zugang zum TSK-Tierhalter-Online-Portal
Hinweise zum TSK-Tierhalter-Online-Portal
Besitzer von Pferden, Geflügel und Bienen sind verpflichtet, ihren Tierbestand bis zum 15. Februar eines Jahres schriftlich der Tierseuchenkasse zu melden.
Um die Tierzahlmeldung schnell und sicher abzugeben, nutzen Sie das Onlineportal.
Schweine-, Schaf- und Ziegenhalter melden Ihren Tierbestand nach den rechtlichen Vorgaben zur Stichtagsmeldung über den LKV bzw. in der Hi-Tierdatenbank.
Auch die Änderung von Adressdaten, Standortdaten und die Erteilung eines Lastschriftmandates sind im Tierhalterkonto möglich.
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Dann nutzen Sie bitte das Kontaktformular auf unserer Internetseite.