Zugang zum TSK-Tierhalter-Online-Portal
Hinweise zum TSK-Tierhalter-Online-Portal
Besitzer von Pferden und Bienen sind verpflichtet, ihren Tierbestand bis zum 15. Februar eines Jahres schriftlich der Tierseuchenkasse zu melden.
Um die Tierzahlmeldung schnell und sicher abzugeben, wird die Nutzung des Onlineportals empfohlen.
Schweine-, Schaf- und Ziegenhalter melden Ihren Tierbestand nach den rechtlichen Vorgaben zur Stichtagsmeldung über den LKV bzw. in der Hi-
Tierdatenbank.
Auch die Änderung von Adressdaten, die Nachmeldung von neuen Tierarten und die Erteilung eines Lastschriftmandates sind im Tierhalterkonto möglich.