Beitragshöhe
Tierseuchenkassenbeiträge für das Jahr 2025 und Eigenanteil an den Tierkörperbeseitigungskosten ab 1.1.2024 (Abrechnung erfolgt mit Beitragsbescheid für das Jahr 2025)
Folgende Tierseuchenkassenbeiträge wurden von dem Verwaltungsrat der Tierseuchenkasse gemäß der aktuell gültigen Beitragssatzung beschlossen.
Zum jeweiligen Jahres-Tierseuchenkassenbeitrag gehören auch evtl. angefallene TKB-Tierhalter-Eigenanteile aus dem Vorjahr.
Pferde, Esel |
1 bis zu 20 Tiere 20,00 EUR jedes weitere Tier 1,00 EUR
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Rinder einschließlich Kälber |
bis zu 2 Tiere 20,00 EUR ab 3 Tiere je Tier 8,00 EUR Einzelbeitrag bei Veranlagung von mehreren Tierarten oder Überschreitung des Mindestbeitrages Beitragsermäßigung gem. § 3 Abs. 7 (Teilnahme an Projekt „Gesundheitsmonitoring Rind Rheinland-Pfalz“)
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Schweine |
Bis zu 30 Tiere je Bestand 60,00 EUR Ab dem 31. Tier zusätzlich je Tier Zuchtsau/Zuchteber je Tier 1,80 EUR |
Schafe bis 9 Monate | Beitragsfrei, meldepflichtig |
Schafe über 9 Monate | 1,00 EUR pro Tier |
Einzelbeitrag bei Veranlagung von mehreren Tierarten oder Überschreitung des Mindestbeitrages gem. § 1 Abs.4* Bei Einzelveranlagung 1 – 20 Tiere Mindestbeitrag 20,00 EUR |
Ziegen bis 9 Monate | Beitragsfrei, meldepflichtig |
Ziegen über 9 Monate |
2,80 EUR pro Tier |
Einzelbeitrag bei Veranlagung von mehreren Tierarten oder Überschreitung des Mindestbeitrages gem. § 1 Abs.4* Bei Einzelveranlagung 1 – 7 Tiere Mindestbeitrag 20,00 EUR |
Bienen/Hummeln | 20,00 EUR pro Imkerei unabhängig von der Völkerzahl |
Geflügel | |
Bestandsbeitrag unabhängig von der Geflügelart | 1-25 Tiere 30,00 EUR 26-50 Tiere 50,00 EUR |
Hühner (Legehennen, Junghennen, Hähne, Mast- und Schlachttiere sowie sonstige Hühner (einschließlich Küken))
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jedes weitere Tier: je Tier 0,06 EUR |
Puten, Enten, Gänse, Laufvögel | jedes weitere Tier: je Tier 0,30 EUR |
*Hinweis zum Mindestbeitrag
bei Pferden, Rindern, Schafen und Ziegen gem. § 1 Abs. 4 der Beitragssatzung und Festsetzung des Einzelbeitrages: Übersteigt der nach Einzelbeitrag zu berechnende Gesamtbeitrag für Pferde, Schafe und Ziegen sowie für Rinder bei der Veranlagung von mehreren Tierarten eines Tierhalters den nach § 1 Abs. 4 zu erhebenden Mindestbeitrag von 20,00 EUR nicht, so wird der Mindestbeitrag erhoben. Die sich daraus ergebende Mindestbeitragsdifferenz wird gleichmäßig auf alle Kassen verteilt.
Beitrag Tierkörperbeseitigungskosten
I. Für Pferde, Rinder, Schafe oder Ziegen erfolgt eine Vorauszahlung durch den Tierhalter ab einem Tierseuchenkassenbeitrag von 50,00 EUR. Sie beträgt in Prozent des Tierseuchenkassenbeitrages:
Pferd 5 %
Rind 15 %
Schaf/Ziege 15 %.
Die Vorauszahlung für Schweine beträgt:
Mastschwein je Tier 0,30 EUR
Zuchtsau je Tier 1,70 EUR
II. Die Endabrechnung der Kostenanteile des Tierhalters für die Tierkörperbeseitigung je gefallenem Tier erfolgt bis zum 31.12.2025 gemäß der Entgeltfestsetzung der SecAnim Südwest GmbH wie folgt:
Pferde
Pferd 79,00 EUR
Fohlen 21,00 EUR
Rinder
Bulle über 2 Jahre 96,50 EUR
Kuh 96,50 EUR
Rind 1 – 2 Jahre 70,50 EUR
Rind 3 Monate – 1 Jahr 35,00 EUR
Kalb bis 3 Monate 12,50 EUR
Schweine
Eber 16,00 EUR
Sau 16,00 EUR
Mastschwein 16,00 EUR
Mastferkel 4,50 EUR
Saugferkel
oder tot geborenes Ferkel 0,20 EUR
Schafe/Ziegen
Schaf / Ziege 8,00 EUR
Schaflamm / Ziegenlamm 2,00 EUR
Geflügel
Pro 240 l-Container 27,50 EUR
Pro 360 l-Container 41,50 EUR
Pro 1100l-Container 116,00 EUR