Auf einen Blick
Aufgrund des hohen Aufkommens im Rahmen des aktuellen Meldeverfahrens ist die Tierseuchenkasse derzeit telefonisch nur schwer erreichbar, da alle Leitungen ausgelastet sind. Wir bitten Sie um Geduld. Auch die Bearbeitung von Anfragen per Kontaktformular oder E-Mail kann aktuell mehr Zeit in Anspruch nehmen als üblich.
Sollten Sie fälschlicherweise einen Meldebogen für Geflügelhaltung erhalten haben (z. B. weil Sie die Tierhaltung aufgegeben haben), teilen Sie uns dies bitte über das Kontaktformular (siehe unten) unter Angabe der Tierseuchenkassennummer (TSK-Nr.) mit.
Info für Geflügelhalter finden Sie unter Aktuelles / Info
Online melden / Tierhalterportal
Neuanmeldung
Formulare
Hoftierärzte / Veterinäramt
Ein totes Tier?
Was nun?
Aktuelles / Info
Rechtsgrundlagen
Die Tierseuchenkasse ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts
Ihre Aufgaben basieren auf Vorschriften im Bundes- und Landestierseuchenrecht, auf den Satzungen der TSK sowie auf Beschlüssen der nach dem Landestierseuchengesetz bestellten Vertreterversammlung. Die TSK erbringt Leistungen zur Tierseuchenbekämpfung, zur Tierseuchenprophylaxe und zur allgemeinen Tiergesundheitsfürsorge in Form von Entschädigungen und Beihilfen.
Es werden Kassen getrennt für Rinder, Schweine, Pferde, Schafe, Ziegen, Bienen und Geflügel geführt. Die Kassen sind unabhängig voneinander und gleichen sich nicht gegenseitig aus.
Die Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz setzt die gesetzlich vorgeschriebene Entschädigung für Tierverluste fest und zahlt die Entschädigungen und freiwilligen staatlichen Leistungen im Auftrag des Landes aus. Eine weitere Aufgabe der Kasse ist es, Maßnahmen zu unterstützen, die der Bekämpfung von übertragbaren Tierkrankheiten dienen. Das besondere Interesse liegt dabei in der Gesunderhaltung der Tierbestände in Rheinland-Pfalz. Dies kann nur geschehen, wenn die notwendigen Vorsorgemaßnahmen getroffen werden, die die Tierseuchenkasse unterstützt.
Auch im Falle, dass Pferde, Rinder, Schafe, Schweine, Ziegen oder Geflügel ordnungsgemäß entsorgt werden müssen, zahlt die Tierseuchenkasse einen Großteil der Kosten, der bei der Tierkörperbeseitigung anfällt.