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Die Tierseuchenkasse ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts
Ihre Aufgaben basieren auf Vorschriften im Bundes- und Landestierseuchenrecht, auf den Satzungen der TSK sowie auf Beschlüssen der nach dem Landestierseuchengesetz bestellten Vertreterversammlung. Die TSK erbringt Leistungen zur Tierseuchenbekämpfung, zur Tierseuchenprophylaxe und zur allgemeinen Tiergesundheitsfürsorge in Form von Entschädigungen und Beihilfen.
Es werden Kassen getrennt für Rinder, Schweine, Pferde, Schafe, Ziegen und Bienen geführt. Die Kassen sind unabhängig voneinander und gleichen sich nicht gegenseitig aus.
Die Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz setzt die gesetzlich vorgeschriebene Entschädigung für Tierverluste fest und zahlt die Entschädigungen und freiwilligen staatlichen Leistungen im Auftrag des Landes aus. Eine weitere Aufgabe der Kasse ist es, Maßnahmen zu unterstützen, die der Bekämpfung von übertragbaren Tierkrankheiten dienen. Das besondere Interesse liegt dabei in der Gesunderhaltung der Tierbestände in Rheinland-Pfalz. Dies kann nur geschehen, wenn die notwendigen Vorsorgemaßnahmen getroffen werden, die die Tierseuchenkasse unterstützt.
Auch im Falle, dass Pferde, Rinder, Schafe, Schweine oder Ziegen ordnungsgemäß entsorgt werden müssen, zahlt die Tierseuchenkasse einen Großteil der Kosten, der bei der Tierkörperbeseitigung anfällt.