Wenn Sie Pferde, Bienenvölker oder Geflügel halten, müssen Sie der Tierseuchenkasse jedes Jahr bis zum 15. Februar mitteilen, wie viele Tiere Sie haben.
Diese Meldung muss schriftlich erfolgen.

Die übrigen Tierarten (Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen) werden zur Beitragsveranlagung zum Stichtag (1.1.) aus der HI-Tier Datenbank abgefragt.

So geht es:

Nutzen Sie Ihr persönliches Tierhalterkonto im Onlineportal. Dort können Sie:
• Ihre Tierzahlmeldung schnell und sicher abgeben
• Ihre Adresse ändern
• Ein Lastschriftmandat erteilen (damit der Beitrag automatisch abgebucht wird)

Haben Sie andere Mitteilungen?

Dann nutzen Sie bitte das Kontaktformular auf unserer Internetseite.