Besitzer von Pferden, Schweinen, Schafen, Ziegen und Geflügel sind verpflichtet, ihren Tierbestand bis zum 15. Januar eines Jahres schriftlich der Tierseuchenkasse zu melden. Um die Tierzahlmeldung schnell und sicher abzugeben, wird die Nutzung des Onlineportals empfohlen. Auch die Änderung von Adressdaten, die Nachmeldung von neuen Tierarten und die Erteilung eines Lastschriftmandates sind im Tierhalterkonto möglich.