Geflügelkasse in Rheinland-Pfalz ab dem 1.1.2025

Herr Uwe Bißbort, Vorsitzender der Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz, informiert: Aufgrund gesetzlicher Regelungen wurde die Tierseuchenkasse vom Land aufgefordert eine Geflügelkasse einzurichten. Am 11.12.2024 hat der Verwaltungsrat der Einrichtung dieser Kasse zum 01.01.2025 zugestimmt.

In den letzten Jahren hat der Geflügelbestand in Rheinland-Pfalz deutlich zugenommen. Gleichzeitig ist das Tierseuchenrisiko im Geflügelbereich, insbesondere durch die Entwicklung der Geflügelpest, stark gestiegen. Früher trat die Vogelgrippe nur während der Vogelzüge im Herbst und Frühjahr auf und in Rheinland-Pfalz waren kaum Fälle zu vermelden. Dies ist heute nicht mehr so. Darum ist die Einrichtung einer Geflügelkasse nun unumgänglich. Als letztes Bundesland hat Rheinland-Pfalz nun ab dem 01.01.2025 auch eine Geflügelkasse.

Ab sofort unterliegen alle Geflügelhalter der gesetzlichen Melde- und Beitragspflicht bei der Tierseuchenkasse. Durch das Tiergesundheitsgesetz werden Sie als Geflügelhalter automatisch Nutzer der Tierseuchenkasse als Anstalt des öffentlichen Rechts. Ihre Beiträge dienen dazu, Rücklagen für Entschädigungen und Beihilfen im Seuchenfall aufzubauen.

 Wer ist betroffen?   

Die Beitrags- und Meldepflicht gilt für die Haltung folgender Geflügelarten:

  • Hühner (Legehennen, Junghennen, Hähne, Mast- und Schlachttiere sowie sonstige Hühner, einschließlich Küken)
  • Puten, Enten, Gänse und Laufvögel

 Wofür sind die Beiträge? 

 Die Beiträge sichern finanzielle Unterstützung im Seuchenfall: Bei angeordneten Maßnahmen wie der Tötung von Tieren zahlt die Tierseuchenkasse auf Antrag eine Entschädigung nach dem Marktwert.

  • Nach dem Aufbau ausreichender Rücklagen können auch Beihilfen für Maßnahmen zur Seuchenprävention oder -bekämpfung bereitgestellt werden.

Was ist zu tun? 

  • Meldung an die Tierseuchenkasse: Geben Sie die Anzahl Ihrer Tiere zum Stichtag (1. Januar eines jeden Jahres) an.
  • Beitragszahlung: Die Beiträge sind bis zum 15. Mai eines jeden Beitragsjahres fällig. Sie erhalten hierfür einen Beitragsbescheid.

 Beitragsstruktur

 Kleinst- und Kleinhaltungen (<50 Tiere)

1-25 Tiere: 30,00 EUR
26-50 Tiere: 50,00 EUR

Geflügelhaltungen >50 Tiere:

  • –50. Tier: 50,00 EUR

Jedes weitere Tier zusätzlich:

  • Hühner (alle Arten, inkl. Küken): 0,06 EUR je Tier
  • Puten, Enten, Gänse, Laufvögel: 0,30 EUR je Tier

Gut zu wissen

Durch Ihre gesetzlich vorgeschriebene Meldung und Beitragszahlung werden Sie automatisch Nutzer der Tierseuchenkasse. Damit leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur Absicherung Ihrer Tiere und zur Eindämmung von Tierseuchen.

Bei Fragen stehen Ihnen die Tierseuchenkasse (www.tsk-rlp.de) oder die zuständige Veterinärverwaltung (in der Regel das Veterinäramt ihrer Kreisverwaltung) gerne zur Verfügung. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!