Die Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz hat nun von der neuen Möglichkeit nach EU-Beihilferecht Gebrauch gemacht Impfstoffkosten-Beihilfen vom Tierhalter/Tierbesitzer direkt beantragen zu lassen und auch an den Tierhalter/Tierbesitzer direkt auszuzahlen. Dies gilt für die Impfungen gegen BTV, EHV-1 und WNF, die ab dem 01.01.2025 stattfinden.
Die rechtlichen Vorgaben zum Tierarztvorbehalt und zur Eintragungspflicht durch den Tierarzt/Tierärztin für die Impfungen in die Hi-Tierdatenbank sind davon nicht berührt.
Impfungen aus dem Vorjahr sind weiterhin noch vom impfenden Tierarzt im TSK-Web-Portal zu beantragen.
Die neuen Online-Antragsmasken werden in Kürze aktiviert werden.