Auf einen Blick

Für Impfungen ab dem 1. Januar 2025 können Tierhalter Impfbeihilfen für BT-Impfungen, Westnil-Fieber und Equine Herpes Virus beantragen. Das Geld wird dann direkt an Sie gezahlt, nicht mehr an den Impftierarzt. Sie müssen den Antrag online über das Tierhalterportal stellen. Zum Einloggen benötigen Sie Ihre Tierseuchenkassennummer und Ihr persönliches Kennwort. Wenn Sie Ihr Kennwort vergessen haben, können Sie über den Menüpunkt „Kennwort vergessen“ ein neues anfordern. Momentan ist die Beantragung noch nicht möglich, da es technische Probleme gibt. Sobald das Formular im Portal freigeschaltet ist, wird ein Hinweis auf der Webseite angezeigt.

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Rechtsgrundlagen

Die Tierseuchenkasse ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts

 

Ihre Aufgaben basieren auf Vorschriften im Bundes- und Landestierseuchenrecht, auf den Satzungen der TSK sowie auf Beschlüssen der nach dem Landestierseuchengesetz bestellten Vertreterversammlung. Die TSK erbringt Leistungen zur Tierseuchenbekämpfung, zur Tierseuchenprophylaxe und zur allgemeinen Tiergesundheitsfürsorge in Form von Entschädigungen und Beihilfen.

Es werden Kassen getrennt für Rinder, Schweine, Pferde, Schafe, Ziegen, Bienen und Geflügel geführt. Die Kassen sind unabhängig voneinander und gleichen sich nicht gegenseitig aus.

 

Die Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz setzt die gesetzlich vorgeschriebene Entschädigung für Tierverluste fest und zahlt die Entschädigungen und freiwilligen staatlichen Leistungen im Auftrag des Landes aus. Eine weitere Aufgabe der Kasse ist es, Maßnahmen zu unterstützen, die der Bekämpfung von übertragbaren Tierkrankheiten dienen. Das besondere Interesse liegt dabei in der Gesunderhaltung der Tierbestände in Rheinland-Pfalz. Dies kann nur geschehen, wenn die notwendigen Vorsorgemaßnahmen getroffen werden, die die Tierseuchenkasse unterstützt.

Auch im Falle, dass Pferde, Rinder, Schafe, Schweine, Ziegen oder Geflügel ordnungsgemäß entsorgt werden müssen, zahlt die Tierseuchenkasse einen Großteil der Kosten, der bei der Tierkörperbeseitigung anfällt.